Allgemeine Geschäftsbedingungen

PRÄAMBEL

Die nach­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Rechts­ge­schäfte der CONTXT Online-Marketing GbR (nach­ste­hend „Agen­tur” genannt) mit ihren Kunden. Sie gel­ten ins­be­son­dere für alle zukünf­ti­gen Geschäfte und ergän­zen die schrift­li­chen Vereinbarungen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen dazu beitragen, Missverständnisse über wechselseitige Rechte und Pflichten der Partner zu vermeiden und Rechtsklarheit zu schaffen.

ALLGEMEINES

  1. Das Unternehmen CONTXT Online-Marketing GbR führt seine Dienstleistung ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Vereinbarung aus.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur diese schriftlich anerkannt hat.
  3. Von den Regelungen innerhalb dieses Vertrages abweichende oder ergänzende Vereinbarungen erfolgen in Schriftform. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Agentur bilden der jeweilige Dienstvertrag sowie die im Dienstvertrag genannten Angebots- und Briefingunterlagen. Aktualisierungen oder Änderungen von Angeboten werden von beiden Parteien schriftlich vereinbart. In der Auftragsbestätigung fasst die Agentur die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen. Durch Unterzeichnung des Dienstvertrages oder der Auftragsbestätigung stimmt der Kunde den vereinbarten Angebotspunkten zu. Später auftretende Änderungswünsche des Kunden, die in den Angebotsunterlagen nicht vereinbart sind, führen zu zusätzlichen Kosten.
  2. Der Dienstvertrag mit dem aktuellsten Datum gilt als bindend.
  3. Die Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss.
  4. Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt nach Ermessen der Agentur per E-Mail, telefonisch oder in persönlichen Beratungsgesprächen.

PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde hat der Agentur alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erklärt, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur fristgerechten Erfüllung des Auftrages zu erbringen. Zu diesem Zweck nennt der Kunde der Agentur zu Beginn der Geschäftsbeziehung einen Ansprechpartner, der berechtigt und im Stande ist, für die Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden während des gesamten Projektes zu sorgen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden.
  2. Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird die Agentur von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nur verzögert erbracht werden kann. Die Agentur hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihm zur Zwecke der Vertragserfüllung überlassenen Materialien, Inhalte und Dokumente frei von Rechten Dritter sind.

BEAUFTRAGUNG DRITTER

  1. Die Agentur ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen unter Wahrung von getroffenen Vertraulichkeitsvereinbarungen auszulagern.
  2. Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird die beauftragten Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügen.
  3. Gibt die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

URHEBERRECHTE

  1. Alle von der Agentur erstellten Arbeiten verbleiben bis zur Abnahme durch den Kunden im Eigentum der Agentur. Der Kunde kann die Arbeiten in der vereinbarten Art und Weise und dem vereinbarten Umfang nutzen. Zu diesem Zweck überträgt die Agentur dem Kunden ein im Dienstvertrag festgelegtes Nutzungsrecht. Über den Umfang der Nutzung der von der Agentur erstellten Arbeiten steht der Agentur ein Auskunftsrecht zu.
  2. Von der Agentur erstellte Ideen, Entwürfe und Arbeiten dürfen nicht ohne schriftliches Einverständnis der Agentur außerhalb des im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung geschlossenen Nutzungsrechten verwendet werden. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Reproduktion, Nachahmung oder Weiterübertragung der von der Agentur angefertigten Arbeiten.
  3. Die von der Agentur erstellten Konzepte und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne das schriftliche Einverständnis durch die Agentur untersagt.
  4. Bei einer Präsentation beim Kunden handelt es sich ausdrücklich nicht um ein verbindliches Angebot. Präsentationsunterlagen sind rechtlich geschützt. Die Unterlagen dürfen von dem Kunden, für den die Präsentation erstellt wurde, nicht außerhalb der Zusammenarbeit mit der Agentur für eigene Zwecke genutzt werden.

VERGÜTUNG DER AGENTUR

  1. Die Vergütung der Agentur erfolgt gemäß dem Angebot. Der Kunde hat 14 Tage nach Rechnungsstellung Zeit, um die genannte Summe durch eine Überweisung zu begleichen. Barzahlungen werden ausgeschlossen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent p.a. über dem Basiszinssatz.
  2. Bei den von der Agentur genannten Kosten handelt es sich um einen Retainer-Posten. Der vereinbarte Retainer-Preis ist nur im Zusammenhang mit dem im Angebot genannten Leistungsumfang gültig. Ändern sich die Rahmenbedingungen oder kommen Zusatzaufwände der Agentur hinzu, können zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig informieren, sobald die tatsächlichen Kosten die angebotenen um mehr als 15% übersteigen.
  3. Die in den Vertragsunterlagen gerechneten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuersatz.
  4. Auslagen und Reisespesen sind der Agentur vom Kunden zu ersetzen. Gegebenenfalls anfallende Nächtigungsgelder, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen, werden dem Kunden nach Absprache in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Reisepauschale dem Angebot zu entnehmen.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Kunde im Rahmen des Projekts zwei Korrekturen verlangen, zum Beispiel eine Revision der Website-Konzeption (Screendesign oder Wireframe) und eine Revision der technischen Umsetzung (Design und Programmierung). Diese werden dem Kunden nicht gesondert berechnet. Ab der dritten Korrekturschleife berechnet die Agentur die anfallende Zeit nach dem geltenden Stundensatz.
  6. Sollte der Kunde den Auftrag außerhalb der laufenden Betreuung ändern oder abbrechen, hat er der Agentur die angefallenen Kosten zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn Arbeiten der Agentur infolge von unrichtigen oder lückenhaften Angaben des Kunden wiederholt werden müssen oder maßgeblich verzögert werden (Nachhonorierung). Über die Höhe einer Nachhonorierung wird die Agentur den Kunden vorab informieren.
  7. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die Agentur berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen. Bis zum vollständigen Eingang des Rechnungsbetrages steht der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht an ihren Leistungen zu.
  8. Bei Kündigung des Auftrags vor Beendigung der Vertragslaufzeit gilt bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den Vertragspartnern  § 649 BGB. Die Vergütung entspricht dem erbrachten Leistungsumfang sowie dem Ersatz der ggf. getätigten Auslagen der Agentur.

EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN

  1. Sofern nicht anders geregelt, räumt die Agentur dem Kunden an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Über den Umfang der Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
  2. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
  3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, entstandene Projektdateien (Photoshop, Illustrator, InDesign) herauszugeben. Eine Herausgabe ist entsprechend zu vereinbaren und zu vergüten.
  4. Die Agentur wird den Kunden über etwaige Beschränkungen der Nutzungsrechte, insbesondere auf gegebenenfalls vorhandene Nutzungsrechte der Anbieter von Social-Media-Plattformen, schriftlich hinweisen.
  5. Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, in geeigneter Weise damit zu werben, dass eine Beauftragung erfolgt ist. Zu diesem Zweck sichert er der Agentur das Recht zu, in Referenzlisten online und offline das Unternehmenslogo des Kunden zu verwenden. Der Agentur ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen. Etwaige Vertraulichkeitsvereinbarungen bleiben davon unberührt.
  6. Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung, etwa mit einem Hinweis im Impressum der von ihr erstellten Website, Gebrauch zu machen.

HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG

  1. Die Agentur und/oder ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden der Agentur wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht wird nur für den vorhersehbaren und typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden gehaftet, betragsmäßig jedoch höchstens bis zur Auftragssumme, die den Aufträgen des letzten Jahres vor Bekanntwerden des den Schaden auslösenden Ereignisses entspricht. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
  2. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei der Haftungsausschluss nicht im Fall eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gilt.
  3. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur keine Rechtsberatung erfüllen darf. Erachtet die Agentur für die Realisierung einer Maßnahmen eine rechtliche (zum Beispiel wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrelevante) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, so wird sie den Kunden schriftlich darauf hinweisen. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung einer Maßnahmen, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der im Auftrag des Kunden erbrachten Werbemaßnahmen trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere dann, wenn Maßnahmen gegen die gesetzlichen Vorschriften des Wettbewerbsrechts oder des Urheberrechts verstoßen. Der Kunde hält die Agentur von sämtlichen dadurch entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
  4. Als Dienstleister haftet die Agentur nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen der Agentur oder Dritter entstehen. Die Agentur haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch diesem zumutbaren Maßnahmen, insbesondere regelmäßige Programmupdates und Datensicherung, hätte verhindern können.
  5. Der Agentur ist es bei Inhalten (Fotos, Videos, Texte, Logos, Musik usw.), die der Kunde zur Verfügung stellt, nicht möglich, diese auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Es obliegt dem Kunden, das Rechteclearing für derartige zur Verfügung gestellte Materialien selbst zu betreiben.
  6. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung, es sei denn, die geringfügigen Mängel beeinträchtigen die erbrachte Dienstleistung erheblich.
  7. Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von 14 Werktagen nicht behoben hat.

VERTRAULICHKEIT

  1. Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen sowie Online-Zugänge des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch über die Dauer dieses Vertrags hinaus. Dies gilt für alle im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen auftretende Informationen, sofern diese nicht offensichtlich geworden sind. Etwaige gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  2. Die von der Agentur im Rahmen der Angebotsvereinbarung erstellten Unterlagen, Konzepte und Präsentationen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfordert die schriftliche Genehmigung durch die Agentur.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
  2. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Dienstvertrag abzutreten.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Darmstadt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Darmstadt, der 02. Februar 2019