Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CONTXT Online-Marketing GmbH, vertretungsberechtigte Gesellschafter: Herr Tobias Lübke und Herr Jannik Bork, Hundertwasserallee 7, 64372 Ober-Ramstadt („Agentur“)

A. Geltungsbereich

I. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.

II. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Diese AGB gelten auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte.

III. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen.

B. Vertragsgegenstand

I. Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Agentur bilden der jeweilige Vertrag sowie die im Vertrag genannten Angebots- und Briefingunterlagen. Aktualisierungen oder Änderungen von Angeboten werden von beiden Parteien schriftlich vereinbart. In der Auftragsbestätigung fasst die Agentur die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen. Durch Unterzeichnung des Vertrages oder der Auftragsbestätigung stimmt der Kunde den vereinbarten Angebotspunkten zu. Später auftretende Änderungswünsche des Kunden, die in den Angebotsunterlagen nicht vereinbart sind, führen zu zusätzlichen Kosten.

II. Die Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsschluss.

III. Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt nach Ermessen der Agentur per E-Mail, telefonisch oder in persönlichen Beratungsgesprächen.

C. Pflichten des Kunden

I. Der Kunde hat der Agentur alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen, Materialien, Bilder, Texte, Inhalte und Dokumente vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erklärt, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur fristgerechten Erfüllung des Auftrages zu erbringen. Etwaige Genehmigungen oder Freigaben durch den Kunden sind fristgerecht (spätestens binnen 7 Werktagen) zu erteilen, um den Arbeitsablauf der Agentur nicht zu beeinträchtigen. Sollten benötigte Genehmigungen oder Freigaben nicht oder verspätet übermittelt werden, können Mehrkosten für den Kunden entstehen. Der Kunde nennt der Agentur zu Beginn der Geschäftsbeziehung einen Ansprechpartner, der berechtigt und im Stande ist, für die Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden während des gesamten Projektes zu sorgen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden.

II. Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird die Agentur von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nur verzögert erbracht werden kann. Die Agentur hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.

D. Beauftragung Dritter

Die Agentur ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen unter Wahrung von getroffenen Vertraulichkeitsvereinbarungen auszulagern. Die Agentur wird die beauftragten Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügen.

E. Urheberrechte

I. Alle von der Agentur erstellten Arbeiten und die Nutzungsrechte daran verbleiben bis zur Abnahme durch den Kunden im Eigentum der Agentur. Der Kunde kann die Arbeiten in der vereinbarten Art und Weise und dem vereinbarten Umfang nutzen. Die Agentur räumt dem Kunden an Entwürfen, Konzepten, Werbemitteln und Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), zum Vortrag-, Aufführung- und Vorführung (§19 UrhG), zur öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG) zur Sendung (§ 20 UrhG), zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG) und zur Wiedergabe von Funksendung und öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22 UrhG) in und auf allen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Medien ein. Die Rechteeinräumung an den Kunden steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung an die Agentur. Die Weiterübertragung von Rechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung der von der Agentur erstellten Arbeiten steht der Agentur ein Auskunftsrecht zu.

II. Von der Agentur erstellte Ideen, Entwürfe und Arbeiten dürfen nicht ohne schriftliches Einverständnis der Agentur außerhalb des im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung geschlossenen Nutzungsrechten verwendet werden. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Reproduktion, Nachahmung oder Weiterübertragung der von der Agentur angefertigten Arbeiten.

III. Die von der Agentur erstellten Konzepte und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne das schriftliche Einverständnis durch die Agentur untersagt.

IV. Bei einer Präsentation beim Kunden handelt es sich ausdrücklich nicht um ein verbindliches Angebot. Präsentationsunterlagen sind rechtlich geschützt. Die Unterlagen dürfen von dem Kunden, für den die Präsentation erstellt wurde, nicht außerhalb der Zusammenarbeit mit der Agentur für eigene Zwecke genutzt werden.

V. Die Agentur ist nicht verpflichtet, entstandene Projektdateien (Photoshop, Illustrator, InDesign, Sketch usw.) herauszugeben. Ein Anspruch des Kunden auf Projektdateien besteht nicht.

VI. Die Agentur wird den Kunden über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte, insbesondere auf gegebenenfalls vorhandene Nutzungsrechte der Anbieter von Social-Media-Plattformen, schriftlich hinweisen.

VII. Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.

F. Einräumung von Nutzungsrechten

I. Der Kunde räumt der Agentur das Recht der Bearbeitung im Rahmen der Vertragserfüllung mit dem Kunden an den zur Durchführung der Leistung überlassenen Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen, Materialien, Bilder, Texte, Inhalte und Dokumente ein.

II. Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, in geeigneter Weise damit zu werben, dass eine Beauftragung erfolgt ist. Zu diesem Zweck sichert er der Agentur das Recht zu, in Referenzlisten online und offline das Unternehmenslogo des Kunden verwenden zu dürfen. Der Agentur ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen. Etwaige Verschwiegenheitsvereinbarungen bleiben davon unberührt.

III. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von Ihm zur Zwecke der Vertragserfüllung überlassenen Materialien, Bilder, Texte, Inhalte und Dokumente frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen aufgrund Schutzrechtsverletzungen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Gebrauchsmuster, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz u.ä.) auf erstes Anfordern frei, wenn die Schutzrechtsverletzungen auf Vorgaben oder Anforderungen des Kunden beruhen.

G. Vergütung der Agentur

I. Die Vergütung der Agentur erfolgt gemäß dem Angebot. Der Kunde hat 14 Tage nach Rechnungsstellung Zeit, um die genannte Summe durch eine Überweisung zu begleichen. Barzahlungen werden ausgeschlossen. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug.

II. Bei den von der Agentur genannten Kosten handelt es sich um einen Retainer-Posten. Der vereinbarte Retainer-Preis ist nur im Zusammenhang mit dem im Angebot genannten Leistungsumfang gültig. Ändern sich die Rahmenbedingungen oder kommen Zusatzaufwände der Agentur hinzu, können zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig informieren, sobald die tatsächlichen Kosten die angebotenen um mehr als 15% übersteigen.

III. Die in den Vertragsunterlagen gerechneten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuersatz.

IV. Auslagen und Reisespesen sind der Agentur vom Kunden zu ersetzen. Gegebenenfalls anfallende Nächtigungsgelder, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen, werden dem Kunden nach Absprache in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Reisepauschale dem Angebot zu entnehmen.

V. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Kunde im Rahmen des Projekts zwei Korrekturen verlangen, zum Beispiel eine Revision der Website-Konzeption (Screendesign oder Wireframe) und eine Revision der technischen Umsetzung (Design und Programmierung). Diese werden dem Kunden nicht gesondert berechnet. Ab der dritten Korrekturschleife berechnet die Agentur die anfallende Zeit nach dem geltenden Stundensatz.

VI. Sollte der Kunde den Auftrag außerhalb der laufenden Betreuung ändern oder abbrechen, hat er der Agentur die angefallenen Kosten zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn Arbeiten der Agentur infolge von unrichtigen oder lückenhaften Angaben des Kunden wiederholt werden müssen oder maßgeblich verzögert werden (Nachhonorierung). Über die Höhe einer Nachhonorierung wird die Agentur den Kunden vorab informieren.

VII. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die Agentur berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen. Bis zum vollständigen Eingang des Rechnungsbetrages steht der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht an ihren Leistungen zu.

VIII. Bei Kündigung eines Werkauftrags vor Abnahme gilt bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den Vertragspartnern  § 648 BGB.

H. Haftungsbeschränkung

I. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

II. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

III. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

IV. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

I. Gerichtsstandvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz Ober-Ramstadt für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben.

J. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

Ober-Ramstadt, der 27. September 2022